Das Land NÖ gewährt eine finanzielle Hilfe zur Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Schneedruck, Orkan, Erdrutsch, natürlich induzierte vertikale Bodenbewegungen (insbesondere Erdsenkungen), Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Bergstürze und Hagel entstanden sind.
Die Gesamtschadenssumme muss abzüglich allfälliger Ansprüche gegen Dritte (z.B. Versicherung, Schadenersatz) mindestens € 1.000,00 betragen.
Zur Erfassung der Katastrophenschäden und zur Feststellung der Schadenshöhe wird eine Schadenserhebungskommission von der Gemeinde gebildet. Für die Schadensaufnahme wird ein Termin mit der geschädigten Person vereinbart und im Zuge der Schadensaufnahme ein Schadenserhebungsprotokoll erstellt.
Die übermittelten Daten bzw. Schadenserhebungsprotokolle werden von der Abteilung Landwirtschaftsförderung geprüft. Aufgrund der vorliegenden Angaben wird die anerkannte Gesamtschadenssumme ermittelt. Die beihilfefähigen Kosten ergeben sich aus der anerkannten Schadenssumme abzüglich einer allfälligen Versicherungsleistung.
Die Beihilfe beträgt bis zu 20 % der anerkannten Gesamtschadenssumme.
In besonders berücksichtigungswürdigen Einzelfällen kann – nach eingehender Prüfung des Schadensfalls – abweichend von den in dieser Richtlinie festgelegten Beihilfesätzen bei einem unverhältnismäßig hohen Schadensausmaß, einem geringen Einkommen oder sonstiger außerordentlicher Belastungen (z.B. chronischer Krankheit, Behinderung, besondere Sorgepflichten) sowie im Fall einer Existenzgefährdung eine höhere Beihilfe gewährt werden. Voraussetzung für die Einzelfallprüfung ist ein begründeter Antrag der Geschädigten oder des Geschädigten sowie die Vorlage entsprechender Nachweise.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtes der Nö Landesregierung
https://www.noel.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html