VOR-Schnupperticket
Bitte das Ticket zeitgerecht buchen und Kontaktaufnahme wegen der Abholung und Rückgabe
bei Michaela Esletzbichler unter 0664-5029952! Das VOR‐Schnupperticket
(VOR KlimaTicket Metropolregion Wien + NÖ + Burgenland) ist eine übertragbare Verkehrsverbund‐Jahreskarte,
die von allen Lunzern (Hauptwohnsitz in Lunz am See) tageweise (max. zwei aufeinanderfolgende Tage) ausgeliehen werden kann.
Ziel des Schnuppertickets ist ein aktiver Beitrag zur CO2 Einsparung (Vermeidung der Autofahrt) verbunden mit einer Anregung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Die Fahrkartengültigkeit
Das VOR Schnupperticket MetropolRegion ist auf allen VOR‐Linien
in der gesamten Ostregion
(Wien, Niederösterreich, Burgenland) gültig ‐ öffentlicher und privater Schienenverkehr,
Stadtverkehre und Verkehrsverbünde (inkl. WESTbahn Amstetten/Wien).
Davon ausgenommen sind die Vienna Airport Lines, CAT und touristische Angebote
wie die Waldviertelbahn, Wachaubahn, Schneebergbahn, …).
Zusätzlicher Bonus: gratis Hundemitnahme
Ausleihbedingungen
Das VOR‐Schnupperticket gilt immer nur für eine Person.
Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden.
Kinder müssen ein eigenes Ticket haben.
Wer ist ausleihberechtigt?
Die Fahrkarte kann von allen Bürgern, die mit Hauptwohnsitz in Lunz am See gemeldet sind,
für bis zu zwei aufeinanderfolgende Tage ausgeliehen werden.
Ausleihvorgang
Die Fahrkarte kann im Tourismusbüro der Ybbstaler Alpen im HDW,
Kirchenplatz 5, 3293 Lunz am See
• telefonisch 05/93049
• über das Reservierungssystem schnupperticket.at/lunz
• per E-Mail info@ybbstaler-alpen.at
reserviert werden.
Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Die Fahrkarte kann im Tourismusbüro der Ybbstaler Alpen im HDW, Kirchenplatz 5, 3293 Lunz am See während der Öffnungszeiten abgeholt werden.
Bitte das Ticket zeitgerecht buchen und Kontaktaufnahme
wegen der Abholung und Rückgabe bei Michaela Esletzbichler unter 0664-5029952!
Bei Problemen und außerhalb der Öffnungszeiten Infos unter Tel. 0664-5029952 (Esletzbichler Michaela).
Die Kartenabholung ist, sofern die Karte verfügbar ist, bereits am Vortag möglich.
Beim Ausleihen wird die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen
mit der Unterschrift bestätigt. Die Rückgabe hat bis spätestens 09:00 Uhr am Folgetag der Entlehnung
im Tourismusbüro der Ybbstaler Alpen in Lunz am See zu erfolgen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich!
Die Marktgemeinde Lunz am See bzw. die Ybbstaler Alpen behalten sich das Recht vor,
eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte
bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw.
Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.
Mehrmals-Entlehnungen Die Gratisentlehnung ist pro Person auf 5 Entlehnungen pro Jahr beschränkt.
Darüber hinaus gehende Entlehnungen sind nur kurzfristig und nach Verfügbarkeit des Tickets möglich (auf Nachfrage beim Tourismusbüro).
Was ist wenn?
• Bei Verlust der Fahrkarte werden dem/der Entlehnenden € 860,- verrechnet (=Kosten der Karte).
• Wird die Fahrkarte nicht zeitgerecht zurückgegeben und steht daher nicht für die nächstfolgende Reservierung zur Verfügung, so wird dem Fahrkarten-Nutzer eine Verspätungsgebühr von € 50,- pro Tag in Rechnung gestellt.
• Kann eine reservierte Karte nicht in Anspruch genommen werden, so ist unverzüglich eine Stornierung im Online-Reservierungs-System vorzunehmen oder das Tourismusbüro zu verständigen.
• Steht die Fahrkarte aus den genannten Gründen für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung, so werden dem Inhaber der Reservierung von der Ge-meinde Lunz am See die Kosten einer Verbund – Tageskarte (max. € 50,--) ersetzt.
• Im Fall von mehrmaliger unentschuldigter Nichtabholung behält sich die Gemeinde das Recht vor, den Nutzer zu sperren.
Für etwaige Fragen, Unklarheiten bzw. Problemstellungen bei der Benutzung der Streckenkarte
steht das Büro der Ybbstaler Alpen während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Datenschutzhinweis
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Erfüllung des gegenständlichen Vertrages
(Entlehnung VOR-Schnupperticket) verarbeitet und zu keinen weiteren Zwecken verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Sofern kein besonderer Aufbewahrungsgrund besteht,
werden die Daten nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet. Sie sind berechtigt,
folgende Betroffenenrechte gegenüber der Gemeinde Lunz am See geltend zu machen:
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch,
Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde.
Weitere Informationen finden Sie außerdem in der Datenschutzerklärung
der Buchungsplattform schnupperticket.at unter
https://schnupperticket.at/DSGVO.pdf.