Fundamt - Fundgegenstände
Die Fundbehörde ist das Gemeindeamt Lunz am See, Amonstraße 16, Tel: 07486/8081
Aufgabe des Fundamts ist es, Fundgegenstände entgegenzunehmen, deren rechtmäßige(n) Eigentümer/in zu eruieren und die Fundsachen für die Dauer von einem Jahr einzulagern.
Meldepflicht eines Fundes Wer einen Gegenstand findet, hat einer gewissen Meldepflicht nachzukommen, die vom Wert des gefundenen Gegenstandes abhängt:
- Kleinfunde im Wert von unter € 10,- müssen nicht am Fundamt abgegeben werden, außer die Wiedererlangung ist für den Verlustträger von erheblicher Bedeutung (z.B. Fotos, Dokumente usw.). Kleinfunde dürfen bei Nachfrage aber nicht verheimlicht werden.
- Ist der Gegenstand mehr als € 10,- wert, ist der Finder gesetzlich verpflichtet, diesen unverzüglich auf dem Fundamt abzugeben. Ansonsten würde er sich strafbar machen.
Finderlohn: Wird der rechtmäßige Eigentümer gefunden, haben Sie als Finder/in Anspruch auf Finderlohn, der sich wiederum nach dem Wert des Gegenstandes richtet.
Verlustmeldungen:
- Nokia Handy C2
- Zylinderschlüssel samt Kastenschlüssel
- Postkastenschlüssel
- Schlüsselbund mit 7 Schlüssel auf einem Ring
- Sonnenbrille
- Skoda Autoschlüssel