Kundmachung - Änderung Örtliches Raumordnungsprogramm

Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm – Örtliches Entwicklungskonzept – in der gesamten Gemeinde neu zu erstellen. Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 5 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 18.12.2024 bis 29.01.2025 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Die Auflageunterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage des Raumplanungsbüros (http://www.kommunaldialog.at) kostenlos und anonym zum Download bereit.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.


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