Der Gemeinderat der Marktgemeinde Lunz am See beabsichtigt den Teilbebauungsplan Lunz 2010 in den Katastralgemeinden Ahorn, Lunzamt und Lunzdorf zu ändern.
Der Entwurf wird gemäß § 34 Abs. 2 iVm § 33 Abs. 1 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 24.02.2026 bis 07.04.2026 im Gemeindeamt Lunz am See während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage des Planungsbüros (www.kommunaldialog.at) kostenlos und anonym zum Download bereit.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung der Änderung des Teilbebauungsplans 2010 in Erwägung zu ziehen.