Auf das Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des Gemeinde-Bedienstetengesetzes 2025 Anwendung.
Das Dienstverhältnis gilt vorerst auf ein Jahr befristet und wird bei zufriedenstellender Dienstleistung auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.
Das Beschäftigungsausmaß beträgt 23 bis 28 Wochenstunden, von Montag bis Freitag. Wenn es der Dienst erfordert, kann die/der Bedienstete auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu Arbeiten herangezogen werden.
Aufgabenbereich:
Derzeit sind die vorgesehenen Arbeitsbereiche:
- Allgemeine Verwaltung
- Parteienverkehr, Barkasse
- Meldewesen, Wahlen, Volksbegehren
- Friedhofsangelegenheiten
- Abgabenvorschreibung
- Standesamt/Staatsbürgerschaft
- Fundamt, Homepage, Veranstaltungen
- Vorbereitung Ehrungen
- Gemeindezeitung